Was umfasst die familienrechtliche Beratung?
GEYRPARTNER begleitet Mandanten durch belastende Lebenssituationen: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung. Die Kanzlei setzt auf klare Analyse, einvernehmliche Lösungen und konsequente Durchsetzung, wenn Verhandlungen scheitern. Rechtsanwältin Katrin Eisermann betreut das familienrechtliche Dezernat. Sie hat den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht bei der ARBER Seminare GmbH absolviert und ist seit 2020 als Rechtsanwältin im Kammerbezirk Düsseldorf zugelassen.
Scheidung und Trennungsfolgen
Die anwaltliche Beratung beginnt idealerweise bereits vor Einreichung des Scheidungsantrags. Schon die Trennung wirft rechtliche Fragen auf – etwa zum Trennungsunterhalt, zum Trennungsjahr und zur Aufteilung der gemeinsamen Wohnung. Voraussetzung für eine Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr (§ 1566 BGB).
Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt nur ein Ehegatte einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Bei streitigen Scheidungsfolgen empfehlen wir, dass beide Seiten anwaltlich vertreten sind. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren dauert bei vollständigen Unterlagen typischerweise sechs bis zwölf Monate.
Unterhalt: Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt
Wir berechnen Unterhaltsansprüche auf Basis der Düsseldorfer Tabelle und der individuellen Einkommensverhältnisse und setzen diese außergerichtlich oder vor dem Familiengericht durch. Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich aktualisiert und bildet die Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts.
Beim Ehegattenunterhalt nach der Scheidung kommt es auf die individuellen Verhältnisse an – insbesondere auf Ehedauer, Einkommensdifferenz und den Grundsatz der Eigenverantwortung. Wir prüfen sowohl Ansprüche als auch Abwehrmöglichkeiten.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Gemeinsames Sorgerecht bleibt auch nach einer Trennung bestehen, sofern kein Elternteil die Übertragung des alleinigen Sorgerechts beantragt. Wir beraten zu Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Umgangsrechts und der Unterbringung der Kinder.
Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, vertreten wir Mandanten vor dem Familiengericht – unter Berücksichtigung des Kindeswohls als oberstem Maßstab. Auch bei Fragen zur Namensänderung oder zum Wechselmodell stehen wir beratend zur Seite.
Fragen & Antworten
-
Brauche ich ein Testament, wenn ich verheiratet bin und Kinder habe?
Auch verheiratete Paare mit Kindern sollten ein Testament errichten. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Der Ehepartner erhält in der Zugewinngemeinschaft die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das kann zur Bildung einer Erbengemeinschaft führen, die bei Immobilien häufig zu Streit und Handlungsblockaden führt. Ein Testament schafft klare Verhältnisse.
-
Was passiert, wenn ich ein Erbe nicht annehmen möchte?
-
Wie hoch ist der Pflichtteil?
-
Deckt die Rechtsschutzversicherung erbrechtliche Streitigkeiten ab?
-
Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht?
-
Wie lange dauert ein Erbstreit vor Gericht?
Wie läuft eine familienrechtliche Beratung ab?
GEYRPARTNER begleitet Sie vom Erstgespräch bis zum Abschluss Ihres Verfahrens. Die Beratung erfolgt persönlich in der Kanzlei in Giesenkirchen, telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, erläutern die Handlungsoptionen und geben eine erste Einschätzung zu Dauer und Kosten.
Schritt 1: Termin vereinbaren und Unterlagen zusammenstellen
Rufen Sie uns an unter 02166 13371-0 oder schreiben Sie an kanzlei@geyrpartner.de. Bringen Sie zum Termin die Heiratsurkunde, Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide), eine Aufstellung des Vermögens und gegebenenfalls den Ehevertrag mit.
Schritt 2: Erstberatung und Strategieentwicklung
Wir analysieren Ihre Situation, berechnen vorläufige Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich und besprechen die Optionen: einvernehmliche Lösung, Mediation oder gerichtliches Verfahren. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten prüfen wir die Deckungszusage – Familienrecht ist allerdings nicht in allen Tarifen enthalten.
Schritt 3: Umsetzung und Vertretung
Wir setzen Ihre Ansprüche durch – außergerichtlich durch Verhandlung oder Mediation, gerichtlich durch Antragsstellung beim Familiengericht. Während des gesamten Verfahrens informieren wir Sie über jeden Verfahrensschritt und beraten Sie zu allen Entscheidungen.