GEYRPARTNER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fachanwalt für Erbrecht in Mönchengladbach – GEYRPARTNER

Erbstreit, Testament oder Pflichtteil? Wir beraten Erben und Erblasser mit klarer Strategie und setzen Ihre Ansprüche durch.

Unsere Kontaktdaten

Was umfasst die erbrechtliche Beratung?

GEYRPARTNER berät Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte in allen Fragen rund um Nachlass, Testament und Erbfolge. geyrpartner.de Die Beratung geht individuell auf persönliche Verhältnisse und Zielvorstellungen ein – ob es um die Gestaltung eines Testaments, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Auflösung einer Erbengemeinschaft geht. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich, auf Wunsch auch überregional.

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Testamentsgestaltung und Erbvertrag

Wir beraten bei der Erstellung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen. Ein rechtssicher formuliertes Testament verhindert spätere Streitigkeiten unter den Erben und stellt sicher, dass der Nachlass nach dem Willen des Erblassers verteilt wird.

Wir prüfen bestehende Testamente auf Wirksamkeit, beraten zur Wahl zwischen Einzeltestament und gemeinschaftlichem Testament (Berliner Testament) und berücksichtigen steuerliche Aspekte bei der Nachlassplanung. Ein notarielles Testament kostet je nach Nachlasswert ab etwa 150 Euro Notargebühren – die anwaltliche Beratung vorab kann erheblich teurere Erbstreitigkeiten vermeiden.

Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzung

Gesetzliche Erben – etwa Kinder oder Ehegatten –, die per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die Erben durchgesetzt. Zusätzlich können Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat.

Wir berechnen Pflichtteilsansprüche, fordern Auskunft über den Nachlassbestand ein und setzen die Zahlung außergerichtlich oder vor Gericht durch.

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Wenn mehrere Personen eine Erbengemeinschaft bilden, kommt es häufig zu Streitigkeiten, sobald ein Miterbe die Gemeinschaft auflösen will. Ein planvolles Vorgehen ist erforderlich, um erbrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Wir beraten bei der einvernehmlichen Teilung ebenso wie bei der Teilungsversteigerung von Immobilien und vertreten Miterben bei der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen.

Fragen & Antworten

Wie läuft eine erbrechtliche Beratung ab?

GEYRPARTNER begleitet Sie vom Erstgespräch bis zur Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche. Die Beratung kann persönlich in der Kanzlei in Giesenkirchen, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und geben eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kosten

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Schritt 1: Termin vereinbaren und Unterlagen zusammenstellen

Rufen Sie uns an unter 02166 13371-0 oder schreiben Sie an kanzlei@geyrpartner.de. Bringen Sie zum Termin das Testament, den Erbschein (falls vorhanden), einen Grundbuchauszug bei Immobilien und eine Übersicht über den Nachlassbestand mit.

Schritt 2: Fallanalyse und Strategieentwicklung

Wir prüfen die Rechtslage, berechnen Erb- und Pflichtteilsansprüche und entwickeln eine Strategie – ob einvernehmliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung. Bei rechtsschutzversicherten Mandanten klären wir die Deckungszusage.

Schritt 3: Umsetzung und Vertretung

Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch, führen die Korrespondenz mit den übrigen Erben oder deren Anwälten und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt.

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